Herzlich willkommen bei www.omnibus-recht.de, der Internetseite der Kanzlei nls Neumayer Lehmann Ströse Rechtsanwälte PartG mbB rund um den Omnibusbetrieb.

Bereits im Jahr 1964 wurde die Kanzlei in München Schwabing von Rechtsanwalt Henning Neumayer gegründet. Seit mehreren Jahrzehnten betreut die Kanzlei schwerpunktmäßig Omnibusunternehmen in ganz Deutschland.

 

Wir verstehen die Probleme unserer als Busunternehmer in den  Bereichen Linienverkehr - ÖPNV, Reiseverkehr, Schulbusverkehr, Werksverkehr und Fernbus tätigen Mandanten und können unkompliziert mit ihnen zusammenarbeiten, ohne dass sie uns die Branche erst erklären müssen.


Heute stehen Ihnen insbesondere Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Ludwig Lehmann sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht Florian Ströse zusammen mit ihrem fachkundigen und erfahrenen Team zur Verfügung.

 

Aufgrund unserer Spezialisierung können wir auf fundierte branchenspezifische Fachkenntnisse bei Verkehrsunfällen mit Reisebussen, Linienbussen, Fernbussen und LKW blicken, die sich nicht nur auf rechtliche, sondern auch auf technische Fragen beziehen.Da wir auch langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit der Abwicklung von Fällen im EU-Ausland haben, begleiten wir die Busunternehmer, ihre Busfahrer und Busse auf Ihrem gesamten Weg. Im Rahmen der Mandatsbearbeitung bei einem Unfall mit dem Omnibus für unsere gewerblichen Mandanten ist uns wichtig, das Mandat möglichst selbständig zu bearbeiten, um dem Reisebusunternehmen die Arbeit im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall so vollständig wie möglich abzunehmen. Dabei kümmern wir uns soweit möglich selbst um Sachverhaltsermittlung und Zeugenaussagen.

 

Im Bereich Arbeitsrecht stehen wir Ihnen nicht erst vor dem Arbeitsgericht, sondern präventiv und begleitend während ihrer gesamten Zusammenarbeit mit sowie bei der Vorbereitung der Trennung von Mitarbeitern, und bei Problemen mit dem Betriebsrat zur Seite. 

 

Einen kleinen Ausschnitt aus den von uns für unsere Busmandanten erstrittenen Urteile finden Sie unter der Rubrik "Urteile".

 

Die Kommunikation läuft schnell und unkompliziert über Telefon, Fax oder Email. Wenn gewünscht kommunizieren wir auch mit der eigenen Haftpflichtversicherung oder Versicherungsmakler unserer Mandanten, damit sichergestellt ist, dass alle auf einer Seite stehenden Partner den gleichen Informationsstand haben.

 

Zudem achten wir auf eine enge Zusammenarbeit mit den Rechtsschutzversicherungen unserer gewerblichen Mandanten mit besonderem Augenmerk auf die Schadenquote.

 

Da wir deutschlandweit eine namhafte Anzahl von Omnibusunternehmen vertreten, fühlen wir uns diesem Wirtschaftszweig sehr verbunden.

 

Unsere Kanzlei ist Fördermitglied der regionalen fachlichen und gewerbepolitischen Interessenvertretung des privaten bayerischen Omnibusgewerbes, des LBO - Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e.V.

Neumayer Lehmann Ströse

NLS Neumayer Lehmann Ströse Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

 

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80797 München

 

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Telefax: +49 (89) 3089046
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9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung