Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Florian Ströse hilft Ihnen, wenn Sie als Arbeitgeber arbeitsrechtliche Probleme mit Ihrem Personal haben, zum Beispiel mit einer Abmahnung, einem Aufhebungsvertrag, der Vorbereitung, der Durchsetzung oder der Abwehr einer Kündigung, einem Zeugnis oder Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Arbeitverhältnis im Raum stehen.

 

Dabei legen wir den Fokus zunächst auf eine rasche außergerichtliche gütliche Streitbeilegung, vertreten Sie bei deren Scheitern dann aber auch konsequent vor dem Arbeitsgericht in allen Instanzen.

 

Falls erforderlich, besorgen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

 

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Abmahnung

Die Abmahnung ist gesetzlich nicht geregelt und eine „Erfindung“ der Arbeitsgerichtsbarkeit. Entsprechend wichtig ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, um entweder eine Abmahnung wirksam auszusprechen oder anzugreifen.

 

Wenn Sie als Arbeitgeber mit dem Verhalten eines Arbeitnehmers unzufrieden sind, helfen wir Ihnen, die Abmahnung bereits korrekt und rechtssicher zu formulieren, damit sie in einem Prozess bestand hat und als Basis für eine eventuelle spätere Kündigung dienen kann.

 

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Aufhebungsvertrag

Wenn das Arbeitverhältnis aus Sicht einer der beiden Vertragsparteien nicht mehr fortgesetzt werden soll, kommt oft zunächt ein Aufhebungsvertrag ins Spiel. 

 

Falls Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anbieten möchten, beraten wir Sie über Gestaltungsmöglichkeiten und begleiten wenn gewünscht den Verhandlungsprozess.

 

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Kündigung

Wenn es dann doch zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommen sollte, ist am Besten bereits im Vorfeld fundierte anwaltliche Hilfe notwendig.

 

Wenn Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen möchten, beraten wir Sie wenn gewünscht schon im Vorfeld, um die Erfolgsaussichten einer Klage des Arbeitgebers gegen die beabsichtigte Kündigung abzuschätzen. Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung im Hinblick auf verhaltensbedingte Kündigungsgründe und der Formulierung der Kündigung. Wir begleiten Sie durch alle Instanzen eines Kündigungsschutzprozesses mit Augenmerk auf die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, auch im Hinblick auf eine mögliche vorzeitige vergleichsweise Beendigung. Dabei denken wir wie Sie unternehmerisch und legen in allen Phasen des Prozesses besonderes Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit des Rechtsstreits.

 

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Zeugnis

Wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, besteht oft Streit über das Abschlußzeugnis (oder im laufenden Arbeitsverhältnis über ein Zwischenzeugnis), wenn Selbstbild und Fremdbild des Arbeitnehmers auseinanderfallen.

 

Wenn Sie als Arbeitgeber mit einem Zeugnisänderungswunsch Ihres (ehemaligen) Arbeitnehmers konfrontiert sind, überprüfen wir die Berechtigung des Wunsches und geben Ihnen entsprechende Formulierungs- oder Handlungsempfehlungen, um die Streitigkeit schnell und kostengünstig zu lösen.

 

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NLS Neumayer Lehmann Ströse Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

 

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