Verkehrsrecht

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen bei Ihren rechtlichen Problemen im Verkehrsrecht schnell, kompetent und engagiert weiter.

 

Wir sind für Sie im Falle eines Verkehrsunfalles in Deutschland und im EU-Ausland da und setzen Ihre Schadenersatzansprüche so schnell wie möglich durch außergerichtlich und, falls erforderlich, auch gerichtlich.

 

Falls Sie oder Ihre Busfahrer oder Fuhrparkleiter Probleme mit Staatsanwaltschaft, Strafgericht oder Bußgeldstelle haben, verteidigen wir Sie bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen.

 

Auch bei Problemen, die die Punkte oder den Führerschein Ihrer Fahrer betreffen, insbesondere wenn von eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, verhandeln wir mit der Führerscheinstelle, dem Kraftfahrtbundesamt und vertreten Sie, wenn erforderlich, auch vor dem Verwaltungsgericht.

 

Wenn Sie als Käufer oder Verkäufer eines KOM Probleme nach dem Kauf feststellen oder eine Werkstattreparatur nicht zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführt wurde, verhandeln wir mit Ihrem Vertragspartner und setzen Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch.

 

Bei Problemem mit Ihrem KFZ ist oft auch eine Ihrer Versicherungen (Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung, Teilkaskoversicherung, Insassenunfallversicherung usw.) betroffen. Wir verhandeln für Sie mit Ihrer KFZ-Versicherung, damit Sie die Ihnen vertraglich zustehendende Versicherungsleistung auch erhalten.

 

Falls erforderlich, besorgen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und synchronisieren die Regulierung Ihrer Ansprüche aus dem Verkehrsunfall mit der Abwehr von Ansprüchen der Gegenseite enge Zusammenarbeit mit Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung.

 

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Verkehrsunfall in Deutschland

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen im Bereich Verkehrsunfallrecht, wenn Sie als Autofahrer, Motorradfahrer, LKW-Fahrer, Busfahrer, Radfahrer oder Fußgänger in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und einen Schaden erlitten haben.

 

Vertrauen Sie nicht unbedingt auf die vermeintlich "schnellen" und "unkomplizierten" Regulierungsangebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung - diese ist nicht Ihnen, sondern Ihrem Unfallgegner vertraglich verpflichtet und muss in dessen Interesse alles daran setzen, Ihre Ansprüche so knapp wie nur irgend möglich zu regulieren. Keinesfalls wird Sie die Gegenseite auf Ansprüche hinweisen, von deren Existenz Sie nichts wissen. Ein von Ihnen selbst beauftragter, auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie über alle Ihnen tatsächlich zustehenden Ansprüche informieren und diese für sie durchsetzen.

 

Wir ermitteln für Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung und regulieren Ihre Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall schnell und mit Nachdruck.

 

Dabei verfolgen wir Ihre Schadenersatzansprüche im Bereich Personenschaden (zum Beispiel Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, entgangener Verdienst, Rentenschaden) und Sachschaden (zum Beispiel Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Vorhaltekosten, Kasko-Hochstufungsschaden) außergerichtlich und gerichtlich. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht vergessen wir keinen Anspruch, den Sie aufgrund des Verkehrsunfalls haben.

 

Um Sachverhaltsausermittlung im Rahmen Ihres Verkehrsunfalls kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Korrespondenz mit Ihrem Gutachter oder Ihrer Reparaturwerkstatt und vieles mehr.

  

Die Kosten eines von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes muss - falls Sie nicht die Alleinschuld an dem Unfall trifft - in der Regel die Gegenseite ganz oder zum Teil übernehmen. In der überwiegenden Anzahl der von uns bearbeiteten Unfallregulierungen benötigen wir daher noch nicht einmal Ihre Rechtsschutzversicherung für die Kostentragung. Für nähere Informationen zu diesem Punkt stehen wir jederzeit zur Verfügung.


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Verkehrsunfall im EU-Ausland

Hatten Sie einen Unfall im Urlaub oder sonst im EU-Ausland (z.B. Italien, Frankreich, Österreich, Spanien, Polen, Ungarn etc.)? Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen im Bereich Verkehrsunfallrecht Auslandsunfall, wenn Sie als Autofahrer, Motorradfahrer, LKW-Fahrer, Busfahrer, Radfahrer oder Fußgänger im EU-Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und einen Schaden erlitten haben.

 

Wir ermitteln für Sie die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und regulieren Ihre Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall mit deren deutschem Schadenregulierungsbevollmächtigten schnell und mit dem nötigen Nachdruck. Dabei verfolgen wir im Rahmen des jeweils anwendbaren ausländischen Rechts Ihre Schadenersatzansprüche aus dem Unfall im Ausland im Bereich Personenschaden und außergerichtlich und gerichtlich. Wenn nötig, korrespondieren wir für Sie mit der Verkehrsopferhilfe und dem ausländischen Garantiefonds.

 

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht machen wir Ihre Ansprüche, wenn sie zu unrecht abgelehnt wurden, auch gerichtlich zur Beschleunigung vor einem deutschen Gericht unter Berücksichtigung eventuell anwendbaren ausländischen Rechts geltend.

 

Um Sachverhaltsausermittlung im Rahmen Ihres Verkehrsunfalls im Ausland kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten auch im Ausland durch Korrespondenzkanzleien, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Korrespondenz mit Ihrem Gutachter oder Ihrer Reparaturwerkstatt und vieles mehr. Aufgrund diverser Rahmenvereinbarungen sind wir zudem in der Lage, kostengünstige Gutachten zur ausländischen Rechtslage und beglaubigte Übersetzungen anfertigen zu lassen.

 

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Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bußgelder und Punkte

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen, falls gegen Sie aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit ermittelt wird, und Sie bereits einen Anhörungsbogen, eine Verwarnung ("Knöllchen") oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben.

 

Falls man Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung, eine Abstandsunterschreitung, einen Rotlichtverstoß (Ampel), eine Lenk- und Ruhezeitüberschreitung oder eine andere Verkehrsordnungswidrigkeit vorwirft, klären wir ab, ob der Vorwurf berechtigt ist und versuchen, eine Einstellung, einen Freispruch oder wenigstens ein angemessenes Strafmaß (Herabsetzung des Bußgelds) zu erreichen.

 

Insbesondere wenn ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht, oder Ihr Punktekonto in Flensburg voll ist, versuchen wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht, gemeinsam mit Richter, Staatsanwalt oder Bußgeldbehörde eine Lösung zu finden, die Ihre individuelle Situation berücksichtigt.

 

Um Sachverhaltsausermittlung im Rahmen der vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Registerauszügen, Einholen von technischen Sachverständigengutachten und vieles mehr.

 

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Verkehrsstrafrecht

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen, falls gegen Sie aufgrund einer Verkehrsstraftat ermittelt wird, oder Sie bereits einen Anhörungsbogen, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben.

 

Falls man Ihnen eine Verkehrsstraftat wie zum Beispiel ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Unfallflucht", "Fahrerflucht"), eine Trunkenheitsfahrt ("Alkohol am Steuer"), eine fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis ("Fahren ohne Führerschein") vorwirft, klären wir ab, ob der Vorwurf berechtigt ist und versuchen, eine Einstellung, einen Freispruch, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder wenigstens ein angemessenes Strafmaß zu erreichen.

 

Insbesondere wenn ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht, oder Ihr Punktekonto in Flensburg voll ist, versuchen wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht, gemeinsam mit Richter und Staatsanwalt eine Lösung zu finden, die Ihre individuelle Situation berücksichtigt.

 

Um Sachverhaltsausermittlung im Rahmen der vorgeworfenen Verkehrsstraftat kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Registerauszügen, Einholung von technischen und unfallanalytischen Sachverständigengutachten und vieles mehr.

 

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Führerschein und MPU

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Fahrerlaubnis (Führerschein).

 

Falls Ihnen etwa nach einer Alkoholfahrt oder Drogenfahrt die Fahrerlaubnis entzogen wurde, beraten wir Sie über die Möglichkeit von Sperrzeitverkürzung, Punkteabbau und medizinischen oder psychologischen Gutachten (MPU).

 

Wir setzen alles daran, gemeinsam mit der Fahrerlaubnisbehörde eine Lösung zu finden, die Ihre individuelle Situation berücksichtigt. Falls das nicht gelingt, vertreten wir Ihre Interessen auch vor dem Verwaltungsgericht. Um Sachverhaltsausermittlung kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, Einholen von Zeugenaussagen, Registerauszügen und amtlichen Dokumenten und vieles mehr.

 

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Kauf, Reparatur und Gewährleistung Ihres KFZ.

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten KFZ sowie bei Differenzen mit Ihrer Reparaturwerkstatt.

 

Wenn Ihr Auto einen Mangel aufweist, machen wir Ihre Rechte als KFZ-Käufer aus Gewährleistung und Garantie etwa auf Schadenersatz, Minderung, Nachbesserung, Ersatzlieferung geltend.

 

Falls ein Käufer Ihnen als Fahrzeugverkäufer gegenüber solche Ansprüche unberechtigt erhebt, wehren wir diese Ansprüche für Sie ab.

 

Falls Sie Probleme mit Ihrer Reparaturwerkstatt wie etwa überhöhte Rechnungen, unsachgemäße Wartung etc. haben, helfen wir Ihnen als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht, zu Ihrem Recht zu kommen.

 

Um Sachverhaltsausermittlung im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten KFZ sowie bei Differenzen mit Ihrer Reparaturwerkstatt kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Registerauszügen, Einholen von technischen Sachverständigengutachten um etwa Vorschäden oder Unfallwagen aufzudecken, und vieles mehr.

 

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Versicherungsrecht im KFZ-Bereich

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen bei Rechtsproblemen im Versicherungsrecht mit Ihrer KFZ-Versicherung (Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung, Unfallversicherung) weiter.

 

Falls Sie Ihre Haftpflichtversicherung wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen zu Unrecht in Regress nimmt und Ihnen etwa ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“, „Fahrerflucht“) oder eine Trunkenheitsfahrt („Alkohol am Steuer“) vorwirft, wehren wir unberechtigte Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie ab.

 

Falls Ihre Teilkaskoversicherung unberechtigt die Regulierung zum Beispiel bei Diebstahlschaden oder Wildschaden verzögert oder ablehnt, und Ihnen etwa zu Unrecht einen manipulierten Diebstahl oder Obliegenheitsverletzungen unterstellt, machen wir Ihre Ansprüche auf die Versicherungsleistung außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.

 

Falls Ihre Vollkaskoversicherung zu niedrige Versicherungsleistungen reguliert oder zu Unrecht Kürzungen wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen vornimmt, helfen wir Ihnen, durch außergerichtliche Korrespondenz, Sachverständigenverfahren oder Klage zu Ihrem Recht zu kommen.

 

Um Sachverhaltsausermittlung bei Rechtsproblemen im Versicherungsrecht mit Ihrer KFZ-Versicherung kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Registerauszügen, Einholung von technischen und unfallanalytischen Sachverständigengutachten und vieles mehr.

 

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NLS Neumayer Lehmann Ströse Rechtsanwälte PartG mbB

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