Rechtsanwalt Ströse ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Florian Ströse ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein, um sich auch im Rahmen dieser Fachanwaltschaft optimal für Sie weiterzubilden.
Dazu ein Auszug aus der Selbstdarstellung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht:
"Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist ein Zusammenschluss von mittlerweile mehr als 3.750 (Stand Januar 2015) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren besonderes Interesse im Arbeitsrecht liegt. Gegründet im Jahr 1981, gehört die Arbeitsgemeinschaft zu einer der ältesten und zugleich zu einer der größten Arbeitsgemeinschaften im Deutschen Anwaltverein. Sie sieht ihre Aufgabe in der Erörterung arbeitsrechtlicher Fragen und der Fortbildung ihrer Mitglieder auf dem Gebiet des Arbeitsrechts."
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.ag-arbeitsrecht.de/.